Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
- Eigenschaften der kinematischen Kette
- Technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Für selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer besteht grundsätzlich die Pflicht zur Teilnahme an Grundqualifikationsprüfung und Weiterbildungsschulungen wenn sie….
….. die deutsche Staatangehörigkeit besitzen,
…… die Staatsangehörigkeit eines andern EU Mitgliedstaates oder eines anderes Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
…… die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates haben und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaats der EU oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,
und Fahrten zu gewerblichen Zwecken (dies umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen durchführen:
Fahrzeuge mit einer zGm mehr als 3,5 t im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis Kl. C1, C1E, C, CE)
Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis Kl. D1, D1E, D, DE)
Von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen,
Deren zul. Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet
Bunderwehr oder NATO, Polizei, Zoll, Feuerweht und Zivil- und Katastrophenschutz
Die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden
Die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- und Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden
Die in Wahrnehmung von Aufgabe, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne von §1 Kraftfahrsachverständigengesetz oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrszulassungsordnung übertragen sind, eingesetzt werden
Die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind
Zur Beförderung von Material oder Ausrüstung das der Fahrer/Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen vom Kfz nicht um die Hauptbeschäftigung handelt
Kfz, die zum Erwerb einer Grundqualifikation nach §4 Absatz 1 und 2 oder während der Weiterbildung nach §5 eingesetzt werden und Ausbildungsfahrzeuge in einer Fahrschule
Zur nicht gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“ aufgeteilt und müssen nicht am Stück hintereinander absolviert werden. Allerdings muss ein Einzelblock mindestens 7 Stunden umfassen. Die Blöcke dürfen dann aber durchaus auf mehrere Jahre verteilt werden. Dementsprechend kann die Teilnahme an einzelnen Weiterbildungsblöcken dann durch Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen werden. Für den Fall, dass ein Fahrer oder eine
Fahrerin das Unternehmen wechselt, werden die bereits absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten angerechnet. Die Weiterbildungseinrichtungen (Fahrschule) haben hierzu unterschiedliche Angebote entwickelt, die den Anforderungen der einzelnen Fahrer/innen bzw. der Unternehmen entsprechen.
Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
*Fahrerlaubnis vor dem 09.September 2008 für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE (Personenverkehr)
*Fahrerlaubnis vor dem 09. September 2009 für die Fahrerlaubnisklassen C!, C1E, C, CE (Güterkraftverkehr)
Wer die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen nach den bekannten Stichtagen erworben hat, muss eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation, jeweils mit Prüfung vor der IHK, absolvieren.
Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bzw. nach dem jeweiligen Stichtag (09.10.2008 oder 09.10.2009) müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung aufgefrischt werden.
Der Nachweis der Grundqualifikationen bzw. die Weiterbildungen müssen dann über die Schlüsselzahl „95“ im Führerschein auf der Rückseite in der Spalte 12 eingetragen werden.
Die untere Grafik kann auf
https://www.eu-bkf.de/data/File/INFORPORTAL/Downloads/Lehrplaene/WB_Lkw/Matrix_Kenntnisbereiche_Weiterbildung_Lkw.pdf heruntergladen werden
Copyright 2021. CityFahrschule Nienhaus | Metelen