- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs