Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
-
Leistung von mehr als 15 kW
oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.