Begleitetes Fahren ab 17

  • Beim BF17 erhältst du  dieselbe Fahrausbildung und Prüfung wie diejenigen, die den Führerschein ab 18 Jahren machen.
  • Du bekommst eine Prüfbescheinigung anstatt des „Kartenführerscheins“ auf der die Begleitpersonen vermerkt sind. Die Prüfbescheinigung musst du zusammen mit deinem Personalausweis beim Fahren immer mitführen.
  • Deine  Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten  Fahren schließt die Klassen AM, L und S ein. Du kannst diese Klassen auch ohne Begleiter in Verbindung mit deinem Ausweis in der Tasche fahren.
  • Für den Schadensfall ist es wichtig, das die Kraftfahrzeugversicherung des Fahrzeugs mit „das Fahren mit 17“ angepasst ist.
  • Dein Kartenführerschein wird dir zum 18 Geburtstag zugeschickt. Dies übernimmt die Führerscheinstelle.
  • Deine Prüfbescheinigung ist bis zu drei Monaten nach dem 18.Geburtstag gültig, sollte die Führerscheinstelle mit dem Versand im Verzug sein.

 

Wer darf begleiten ?

Begleitperson darf sein, wer:

  • mindesten 30 Jahre oder älter ist
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat

BF17-Formulare bekommst du bei uns in der Fahrschule

Wir unterstützen dich und deine Eltern gern bei der Antragstellung. 

 

Auf dieser Seite gibt’s Infos über BF17!

https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/antragstellung.html