Begleitetes Fahren ab 17
- Beim BF17 erhältst du dieselbe Fahrausbildung und Prüfung wie diejenigen, die den Führerschein ab 18 Jahren machen.
- Du bekommst eine Prüfbescheinigung anstatt des „Kartenführerscheins“ auf der die Begleitpersonen vermerkt sind. Die Prüfbescheinigung musst du zusammen mit deinem Personalausweis beim Fahren immer mitführen.
- Deine Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren schließt die Klassen AM, L und S ein. Du kannst diese Klassen auch ohne Begleiter in Verbindung mit deinem Ausweis in der Tasche fahren.
- Für den Schadensfall ist es wichtig, das die Kraftfahrzeugversicherung des Fahrzeugs mit „das Fahren mit 17“ angepasst ist.
- Dein Kartenführerschein wird dir zum 18 Geburtstag zugeschickt. Dies übernimmt die Führerscheinstelle.
- Deine Prüfbescheinigung ist bis zu drei Monaten nach dem 18.Geburtstag gültig, sollte die Führerscheinstelle mit dem Versand im Verzug sein.
Wer darf begleiten ?
Begleitperson darf sein, wer:
- mindesten 30 Jahre oder älter ist
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist
- nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat
BF17-Formulare bekommst du bei uns in der Fahrschule
Wir unterstützen dich und deine Eltern gern bei der Antragstellung.
Auf dieser Seite gibt’s Infos über BF17!
https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/antragstellung.html